Angebot

Psychologische Psychotherapie und Beratung:

Ab dem 01.07.2022 gilt das Anordnungsmodell: Im Kanton Aargau wird neu  über die OKP (Grundversicherung) abgerechnet. Wenn Sie in dieses Modell wechseln möchten brauchen Sie  vor ihrem ersten Termin bei mir eine Anordnung von ihrem Hausarzt oder Psychiater. Diese Anordnung nehmen Sie bitte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie diese vorgängig auf meine Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , senden. Für die Anordnung gibt es ein offizielles Formular. Die erste Anordnung gilt für 15 Sitzungen bei mir. Danach müssen Sie bei ihrem Hausarzt /Psychiater eine 2.Anordnung einholen,die wiederum für 15 Sitzungen gültig ist.

Möchten Sie über ihre Zusatzversicherung die Psychotherapie finanzieren? Informieren Sie sich direkt bei ihrer Zusatzversicherung welchen Anteil diese übernimmt.

Natürlich dürfen Sie auch als Selbstzahler/in die Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür brauchen Sie keine Anordnung.

Bitte beachten Sie, dass Termine mindestens 24h vorher und werktags abgemeldet werden müssen,ansonsten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt (privat, nicht über die Krankenkasse).

Informieren Sie sich ebenso bei:

Opferhilfe:

Wenn psychische Probleme nach einem Gewaltereignis auftreten und eine Psychotherapie angebracht ist, können die Kosten unter bestimmen Voraussetzungen teilweise oder ganz von der Opferhilfe übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei deren Beratungsstelle.

Unfall:

Falls Sie eine Psychotherapie aufgrund eines Unfalls benötigen, so übernimmt die Unfallversicherung unter bestimmten Bedingungen die Psychotherapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei ihrer Versicherung.

Alle anderen Infos entnehmen Sie bitte den Menüpunkten "Psychologische Therapie und Beratung"  und "Paarberatung".